DGUV Prüfungen für die Gewährleistung

der Sicherheit am Arbeitsplatz

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DGUV Prüfungen haben zum Ziel, Arbeitsunfälle zu verhindern, die Sicherheit von Arbeitsmitteln zu gewährleisten und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, indem sie potenziell gefährliche Situationen frühzeitig erkennen und beseitigen.

Die Durchführung von Prüfungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft, potenziell gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zu Unfällen führen können. Die Einhaltung der DGUV Prüfvorschriften trägt dazu bei, dass Arbeitsmittel und Anlagen sicher betrieben werden können und somit sowohl die Gesundheit als auch die Produktivität am Arbeitsplatz geschützt werden.

Durchführung von DGUV Prüfungen

  • Auswahl der zu prüfenden Arbeitsmittel: Zunächst müssen die Arbeitsmittel und Anlagen identifiziert werden, die regelmäßigen Prüfungen unterliegen. Dies können Maschinen, elektrische Anlagen, Aufzüge, Krane, Druckbehälter und viele andere sein.
  • Bestellung eines befähigten Prüfers: Die DGUV schreibt vor, dass die Prüfungen von „befähigten Personen“ durchgeführt werden müssen. Diese Personen verfügen über das notwendige Fachwissen und die Qualifikationen, um die Prüfungen sachkundig durchzuführen.
  • Terminplanung und Durchführung der Prüfung: Die Prüfungstermine werden entsprechend einem Prüfplan festgelegt. Während der Prüfung wird das Arbeitsmittel oder die Anlage auf sicherheitsrelevante Mängel, Verschleiß oder Schäden überprüft. Die Prüfer führen visuelle Inspektionen oder Messungen und Tests durch, um die Funktionalität sicherzustellen.
  • Dokumentation: Nach Abschluss der Prüfung erstellt der befähigte Prüfer einen Prüfbericht. Dieser Bericht enthält Details zur Prüfung, die festgestellten Mängeln und Empfehlungen für notwendige Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Maßnahmen bei festgestellten Mängeln: Wenn während der Prüfung Mängel festgestellt wurden, müssen diese behoben werden, bevor das Arbeitsmittel oder die Anlage wieder in Betrieb genommen werden kann. Dies dient der Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Wiederholungsprüfungen: Die DGUV schreibt vor, wie oft bestimmte Arbeitsmittel und Anlagen geprüft werden müssen. Die Häufigkeit variiert je nach Art des Arbeitsmittels und den damit verbundenen Gefahren.
Gerne führen wir DGUV Prüfungen in Ihrem Betrieb durch. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!

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